AGB

§ 1. Art und Umfang der Dienstleistungen

Das MPU Vorbereitung VMAX (Auftragnehmer) ist auf Fragen rund um das Thema Wiedererlangung des Führerscheins nach dessen Entzug spezialisiert. In diesem Zusammenhang bereitet der Auftragnehmer den Auftraggeber ganz individuell entsprechend der jeweiligen Verkehrsauffälligkeit auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vor. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Wissenschaft und durch Personal, welches für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Der Auftraggeber kann daraus keine Ansprüche (z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgeltes) ableiten. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.


§ 2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt nur durch Unterzeichnung beider Parteien zustande. Mit der Vertragsunterzeichnung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht


§ 3. Pflichten Auftraggeber

(1) Vor Vertragsunterzeichnung hat der Auftraggeber eine aktuelle Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes, sowie ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.
(2) Nach Vertragsunterzeichnung hat der Auftraggeber die Pflicht, alle zur umfassenden Beratung erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Abstinenznachweis, Teilnahmebescheinigung an einer Suchtberatung, Therapien rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


§ 4. Zahlungsfristen/Verzug

Die Preise variieren je nach Art und Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen. Der Auftraggeber kann die Preise der jeweils aktuellen Preisliste entnehmen. Die Preise verstehen sich brutto incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Beratungsstunde und sind bis spätestens 3 Tage vor der jeweiligen Beratungsstunde auf das Konto des Auftragnehmers anzuweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers maßgeblich. Erst nach Zahlungseingang ist die Beratungsstunde für den Auftraggeber verbindlich reserviert. Gerät der Auftraggeber mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen weitergehenden Anspruch geltend zu machen, sofern er dem Auftraggeber einen höheren Schaden nachweist. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt, pro Mahnung eine Kostenpauschale von 5,00 € zu erheben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§ 5. Rücktritt/Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die Dauer der Beratung fest geschlossen. Eine Kündigung dieses Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt z.B. dann vor, wenn der Auftragnehmer so schwer erkrankt ist, dass ihm die weitere Durchführung der Beratung nicht mehr möglich ist. Der Auftragnehmer kann dann lediglich den
entstandenen Schaden, maximal jedoch 50% des vereinbarten Beratungsentgeltes je Einzelstunde berechnen. 
(2) Der Auftragnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber alkoholisiert oder erkennbar unter dem Einfluss von Drogen stehend zu den Beratungsstunden erscheint. In diesem Fall ist die bis dahin gewährte Leistung des Auftragnehmers zu vergüten.


§ 6. Verhinderungen

(1) Der Auftraggeber kann bereits verbindlich reservierte Beratungsstunden bis 48 Stunden vorher kostenlos absagen/verschben. Teilt der Auftraggeber die Verhinderung in
weniger als 48 Stunden vor Beginn der Beratungsstunde mit, ist der Auftragnehmer berechtigt anteiligen Kostenersatz in Höhe von bis zu 75%des vereinbarten Beratungsentgeltes je Einzelstunde für die ausgefallene Stunde zu berechnen. Ein Recht zum Rücktritt von dem Vertrag leitet sich dadurch nicht ab. Ausgefallene Stunden werden alsbald nachgeholt. Verspätungen des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten und werden nicht ersetzt.
(2) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz etwaiger hierdurch bedingter Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.



§ 7. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen den Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB
aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg. (3) Schadensersatzansprüche verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine weitergehende Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die Begrenzungen
gelten auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.


§ 8. Datenschutz/Geheimhaltungspflichten

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die von dem Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten werden lediglich zu Abwicklungs- und Abrechnungszwecke gespeichert. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, es sei denn, es liegt eine gesonderte Einwilligung des Auftraggebers zur weiteren Verwendung vor. Im Übrigen hat der Auftraggeber nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes ein Recht auf Auskunft, Berichtung, Sperrung und Löschung seiner bei dem Auftragnehmer gespeicherten Daten.
(2) Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.


§ 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§ 10. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel und die Kündigung.
(2) Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch der übrige Inhalt dieser Bedingungen nicht beeinträchtigt.Vielmehr sind die Parteien darüber einig, ersatzweise die Formulierung zu wählen, die der unwirksam gewordenen Bedingung am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.


Stand Mai 2013


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